Bonitätsprüfung / Kreditwürdigkeit

Mit Bonität oder Kreditwürdigkeit wird in der Finanzwirtschaft die Fähigkeit und der Wille eines Bürgers die aufgenommenen Schulden zurückzuzahlen beschrieben. Diese Einschätzung beruht darauf, welche finanziellen Verpflichtungen jemand erfüllen kann und basiert unter anderem auf seinem Einkommen sowie seinem bestehendem Vermögen. Angestellte verfügen im Gegensatz zu Selbstständigen in der Regel über ein fest kalkulierbares Einkommen, was Sicherheit bei Gläubigern (Kreditoren) erzeugt, somit wird dies in der Regel als positives Signal gewertet. Anhand der vergangenen Zahlungsmoral wird außerdem abgeleitet, ob der Schuldner (Debitor) gewillt ist, Zahlungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Spezialisierte Unternehmen stellen Gläubigern, beispielsweise Banken, aber auch Vermietern / Hausverkäufern Informationen zur Verfügung, ob der potzenielle Schulder oder aber im Falle der Vermietung oder des Verkaufs, der Geschäftspartner, über eine ausreichende Bonität verfügt.

Bonitätsprüfung potenzieller Käufer / Mieter

Immobilienvermittler sind nicht dazu verpflichtet die Bonität der Kauf- / Mietinteressenten zu prüfen. Soll dies geschehen, muss, zwingend durch den Auftraggeber, hierauf hingewiesen werden. Wir führen jedoch in aller Regel eine Bonitätsprüfung durch, denn es ist nicht in unserem Interesse Betrüger oder zahlungsunfähige Kunden zu vermitteln. Bei der von uns durchgeführten Bonitätsprüfung wird lediglich ermittelt, ob negative Erkenntnisse über den Kaufinteressenten vorliegen, nicht jedoch ob die Finanzierung des Objektes gesichert ist. – Dies kann nur durch eine Bank oder einen entsprechenden Kreditvermittler erfolgen. – Sollte für uns an irgendeiner Stelle erkennbar sein, dass der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen kann, sprechen wir selbstverständlich eine Warnung an den Käufer sowie den Verkäufer vor Abschluss des Kaufvertrages aus.