Identitätsprüfung zur Geldwäscheprävention

Der Staat hat Immobilienmakler zur Mithilfe bei der Geldwäscheprävention (Geldwäschegesetz § 2 Abs. 1 Nr. 10) verpflichtet. Denn Immobiliengeschäfte sind laut Bundesregierung grundsätzlich dazu geeignet für Geldwäsche missbraucht zu werden.
Zur Prävention von Geldwäsche muss von uns die Identität unserer Kunden festgestellt und über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren dokumentiert werden. Im Verdachtsfall sind wir dazu verpflichtet Auskunft zu geben. Diese Kundenüberprüfung kommt jedoch nur bei Veräußerungsgeschäften zu tragen, bei der Wohnungsvermietung jedoch nicht.

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Wann erfolgt die Überprüfung?

Vielleicht sind Sie im ersten Moment verärgert, wenn wir Sie nach Ihrem Personalausweis fragen. Seit dem 26. Juni 2017 gilt jedoch, dass wir diese Frage bei ernsthaftem Interesse, das heißt bei Reservierungsvereinbarungen oder bei Vorbereitung des Kaufvertrags zusammen mit einem Notariat stellen müssen.

Was wird dokumentiert?

Bei natürlichen Personen (Veräußerungsgeschäft mit Privatpersonen) wird von uns eine Kopie des Personalausweises oder eines Reispasses erstellt. Hierbei werden von uns folgende Daten im Ausweis dokumentiert:

Datenschutz

Der Datenschutz unserer Kunden ist uns sehr wichtig. Alle unsere Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sind von uns im Umgang mit sensiblen Daten geschult und sensibilisiert worden. Dritte erhalten grundsätzlich keinen Zugang zu Kundendaten.