Haus geerbt. Was jetzt? Wir erklären…

Etwa 250 Milliarden Euro werden jedes Jahr vererbt. Jeder zweite Bundesbürger rechnet damit eine Immobilie zu erben. Wenn es soweit ist, kommt es häufig zu einer Überschneidung von Trauer und Pflicht. Denn bereits kurz nach dem Verscheiden einer geliebten Person erreichen einen Briefe von Amtsgericht, Finanzamt und möglichen Miterben. Jetzt heißt es, neben der Trauer, Behördengänge vorzunehmen und schwerwiegende Entscheidungen zu treffen.
Ist eine Immobilie Teil eines aktiven oder passiven Vermögens eines Verstorbenen, müssen sich die Erben untereinander über die Instandhaltung und die weitere Nutzung verständigen. Kommt es hierbei zu keiner Einigung, ist der Immobilienverkauf der letzte Ausweg. Der Verkauf ist oft die beste Lösung, denn die am Ende stehende Verkaufssumme kann fair unter den Erben aufgeteilt werden.

Infografik Erbschaft Rangfolge

Die Immobilie kann auch von einem Erben übernommen werden, jedoch ist dieses Unterfangen häufig schwieriger als angenommen. Was geschieht mit dem Mobiliar und eventuellen darin enthaltenen Erbstücken? Wie werden diese bewertet und der Erlös verteilt? Darüber hinaus führen auch ungeklärte Fragen zu fälligen Grundsteuern, eventuellen Darlehenszinsen, Heizkostenabrechnungen oder anstehende Modernisierungsmaßnahmen zu Unstimmigkeiten. Am Ende gilt es noch zu klären, welchen Wert die Immobilie hat und wie anderen Erben für ihren Verzicht entschädigt werden.

Erbschaftssteuer

Immobilien-Erbschaften unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Steuerpflicht. Die bedeutet aber nicht, dass jeder gleich viel Steuern zahlen muss oder das überhaupt eine steuerliche Abgabe fällig wird. Ob und wie viel an das Finanzamt zu zahlen ist wird am Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser bemessen. Hierzu sind Freibeträge definiert, sodass bis zum Erreichen der jeweiligen Obergrenzen keine Erbschaftssteuer zu entrichten ist. Für Vermögensanteile, die diesen Freibetrag überschreiten muss jedoch gezahlt werden.

Literatur zum Thema „Haus geerbt“¹:

Wohnung / Haus nach Erbschaft verkaufen

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung in beispielsweise in Lehrte, Burgdorf, Uetze, Peine, Gifhorn oder in der Region Hannover geerbt haben, stellt sich Ihnen sicherlich die Frage, ob Sie die Immobilie selbst nutzen wollen oder ob Sie die Immobilie vermieten möchten. Vermietung klingt im ersten Moment sehr gut, hat jedoch wenn man den Sachverhalt genauer betrachtet auch einige Nachteile. So reichen die Mieteinnahmen gerade bei älteren Immobilien nicht immer aus um anstehende Sanierungsmaßnahmen durchzuführen oder um regelmäßige Arbeiten, die den Erhalt der Immobilie sichern, zu finanzieren. Ein Hausverkauf ist in diesen Fällen häufig der sinnvollere Weg. Mit dem Erlös kann ein eventuelles Darlehen für selbstgenutztes Wohneigentum schneller getilgt werden, Rücklagen gebildet werden oder das selbstgenutzte Wohneigentum modernisiert werden.
Sollten Sie sich für einen Wohnungsverkauf / Hausverkauf entscheiden, so muss zunächst der aktuelle Verkehrswert der Immobilie (marktgerechter Preis) ermittelt werden. Entscheidend für einen marktgerechten Verkaufspreis sind die Lage Ihrer Immobilie, die Gebäudeart, die Größe (Wohnfläche / Nutzfläche) und die Grundstücksgröße.

Wollen Sie Ihre Immobilie privat verkaufen? Dann müssen Sie zwingend darauf achten wahrheitsgemäße Angaben zu machen und alle rechtlichen Vorgaben einzuhalten.

Sie wünschen eine Beratung? – Sehr gern dürfen Sie uns ansprechen, wenn Sie Ihre geerbte Immobilie im Raum Lehrte, Burgdorf, Uetze, Celle, Gifhorn, Peine, Uelzen, Edemissen, Lengede, Leiferde, Sehnde, Mehrum, Vöhrum, Wedemark, … verkaufen möchten. Wir übernehmen für Sie die Vermarktung und den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Wir beraten Sie ausführlich zu Ihren Möglichkeiten.