Grunderwerbsteuer legal senken

Instandhaltungsrücklage und bewegliche Güter im Kaufvertrag ausweisen

Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils anfällt. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und ist eine Ländersteuer, die diese an die Kommunen weiterreichen können. In Niedersachsen beträgt die Grunderwerbsteuer 4,5%, sie zählt zu den Nebenkosten beim Grundstückskauf. (Quelle: Wikipedia)

Beim Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung ist es steuerlich häufig sinnvoll bewegliche Güter wie die Einbauküche, das Esszimmer oder die Badezimmermöbel im Kaufvertrag zu erfassen. Der Kaufpreis wird in diesem Fall nicht reduziert, sondern es wird lediglich die zu zahlende Grunderwerbsteuer gemindert. Denn die Grunderwerbsteuer wird nur auf untrennbar mit dem Gebäude verbundene Installationen wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage erhoben.
Bei Kauf einer Eigentumswohnung muss der Käufer häufig den Anteil der gesetzlich vorgeschriebenen Instandhaltungsrücklage des Verkäufers ablösen, wird dieser jedoch im Kaufvertrag separat ausgewiesen, so wird auf diesen keine Grunderwerbsteuer erhoben. (BFH, 09.10.1991 – II R 20/89 siehe Deutsches Notarinstitut)