Baum fällen lassen: Was kostet es?

Egal ob im Garten der neu gekauften Immobilie oder im Garten des langjährigen Eigenheims, manchmal werden Bäume krank oder anderweitig beschädigt, sodass sie gefällt werden müssen. Auch wenn hohe Bäume eine Gefahr für umliegende Gebäude darstellen oder Platz schaffen sollen für etwas Neues, müssen diese entfernt werden. Egal aus welchem Grund ein Baum gefällt werden soll, man sollte niemals selbst Hand anlegen. Denn ohne das erforderliche Fachwissen können schwere und gefährliche Personen- oder Gebäudeschäden angerichtet werden, die nicht durch die üblichen Versicherung gedeckt werden.
Das Baumfällen ist laut Bundesnaturschutzgesetz §39 zwischen dem 01.März und dem 30.September untersagt, denn es schützt nistende Vögel. Es gibt allerdings auch Ausnahmen (siehe hierzu Baumschutzsatzung §29 Bundesnaturschutzgesetz). Diese betreffen Fällungen zu Bauzwecken sowie behördlich angeordnete Maßnahmen. Bäume werden am besten zwischen November und Februar gefällt. Dann enthält das Holz weniger Wasser. Es trocknet schneller und es kann zudem früher als Brennholz Verwendung finden.

Der Grenzbaum

Steht ein Baum auf der Grundstücksgrenze, so hat der Baum mehrere Eigentümer, d.h. Nachbarn müssen vor der Fällung ihr Einverständnis geben. Dasselbe gilt für Bäume in Gärten von Eigentumswohnungen. Auf der Eigentümerversammlung muss von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden, ob ein Baum stehen bleiben soll oder weichen muss.

Die Kosten

Wie viel am Ende für die Arbeiten bezahlt werden muss, setzt sich aus den einfachen Fällkosten und den Nebenkosten zusammen. Bei einem Baumstamm mit einem Durchmesser ab 80 cm, muss von der Kommune eine kostenpflichtige Genehmigung eingeholt werden. Diese Genehmigung kostet zwischen 30,00 Euro und 80,00 Euro.

Die Fällkosten

Die Fällkosten setzen sich zusammen aus der Höhe des Baumes, der Stärke der Verastung sowie aus der Umgebung, in welcher der Baum steht.
Beim Fällen ist es zwingend erforderlich Rücksicht auf die Umgebung zu nehmen, um bei der Fällung umliegende Gebäude, Stromleitungen und Straßen zu schtützen.
Je nach gegebener Situation kann das Fällen so etwa 300,- EUR bis 600,- EUR kosten.

Die Nebenkosten

Die Nebenkosten setzten sich hauptsächlich aus der Entsorgung und der Haftpflichtversicherung der Betriebe zusammen. Muss der gefällte Baum von einem Grundstück entsorgt werden kann dies je nach Größe ungefähr 100,- EUR bis 200,- EUR kosten. Hat man einen Kamin sowie Lagerplatz kann der Baum auch für rund 100,- EUR zu Brennholz verarbeitet werden.
Ist der Baumstamm verarbeitet oder entsorgt, bleibt nur der Baumstumpf in der Erde zurück. Wenn dieser ebenfalls entfernt werden soll, kommen ungefähr 90,- bis 110,- Euro pro Stunde auf einen zu.

Zusammenfassung:
Als grobes Maß müssen Sie mit Kosten von etwa 300,- bis 600,- EUR für die Fällung eines etwa 15 m hohen Baumes rechnen. Die Wurzelentfernung und die nötige Baumfällgenehmigung verursachen weitere Kosten – so auch der Einsatz einer Hebebühne: pro Tag fallen Kosten von etwa 100 Euro an. Die recht hohen Preise ergeben sich mitunter durch die hohen Kosten für die Haftpflichtversicherung der Firmen. Für die Entsorgung der Grünabfälle sollten Sie mit etwa 100,- bis 200,- Euro rechnen. Das Fräsen des Baumstumpfes kostet etwa 100 EUR pro Stunde.