Elf wichtige Unterlagen, ohne die Sie Ihr Haus nicht verkaufen können

Baupläne, Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Energieausweis …

Beim Verkauf eines Hauses benötigen Verkäufer eine Reihe von wichtigen Dokumenten. Auch wenn beim Notartermin am Ende des Kaufprozesses nur noch der Ausweis und eine Unterschrift benötigt werden, ist eine sorgfältige Vorbereitung im Vorfeld des Verkaufs unerlässlich. Ohne aussagekräftige Unterlagen wie Exposees, Flächenberechnungen und Energieausweis haben Verkäufer oft schlechte Karten, da potenzielle Käufer Papier als wichtiges Vertrauenssignal betrachten. Der Kauf einer gebrauchten Immobilie ist schließlich eine große Investition, bei der das Vertrauen des Käufers gewonnen werden muss.

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie tragen Käufer in der Regel ein höheres Risiko als beim Erwerb einer Neubau-Immobilie. Denn anders als bei Neubauten gibt es bei Bestandsimmobilien keine Garantie, dass alle Bauteile und Installationen in einwandfreiem Zustand sind. Selbst bei gründlichen Besichtigungen und Gutachten können Mängel übersehen werden, die sich später als teure Sanierungsfälle herausstellen. Insbesondere ältere Häuser können durch versteckte Baumängel oder technische Defekte hohe Kosten verursachen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Verkäufer alle relevanten Unterlagen vorlegen, die potenzielle Mängel und Schwachstellen offenlegen. Eine umfassende Dokumentation kann das Vertrauen der Käufer stärken und dazu beitragen, dass der Verkaufsprozess schneller und reibungsloser abläuft.

Nur Vorgezeigtes überzeugt

Verkäufer sollten sich bewusst sein, dass der Verkauf einer Immobilie ein Vertrauensgeschäft ist und dass sie dem Käufer das Gefühl geben müssen, dass er in guten Händen ist. Insbesondere wenn es um den Verkauf einer gebrauchten Immobilie geht, kann das Vorlegen aussagekräftiger Unterlagen wie dem Grundbuchauszug, dem Energieausweis, einem Lageplan und gegebenenfalls einem Bau- und Leistungsbeschreibungen oder einem Bauprotokoll helfen, das Vertrauen des Käufers zu gewinnen. Wer darüber hinaus auch die Unterlagen zur Wartung und Instandhaltung der Immobilie vorlegen kann, wie zum Beispiel Rechnungen für Reparaturen oder die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage, schafft eine zusätzliche Vertrauensbasis. Verkäufer, die diese Dokumente auch nach Jahren aufbewahren und griffbereit bei der Besichtigung vorlegen können, machen einen professionellen und vertrauenswürdigen Eindruck. Letztendlich gilt: Nur wer alle wichtigen Dokumente vorgelegt hat, kann den Käufer vollständig überzeugen und vermeidet so offene Fragen oder ein möglicherweise nachträgliches Nachreichen von Dokumenten.

Welche Unterlagen braucht es?

Für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie werden folgende Unterlagen benötigt:

• Grundbuchauszug (über Grundbuchamt oder Notar erhältlich, zur Prüfung von Belastungen und Rechten Dritter)

• Liegenschaftskarte

• Baupläne im Maßstab 1:100 sowie detailliertere Werkpläne (Maßstab 1:50) mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten (über Bauamt oder Archive erhältlich, bei Bedarf neu zeichnen lassen)

• Berechnungen von Architekten (für Wohn- und Nutzflächen sowie Zimmergrößen)

• Kubaturberechnung (Nachweis des umbauten Raums, insbesondere relevant für Kreditinstitute und KfW-Förderungen)

• Baubeschreibungen, insbesondere bei An- und Umbauten

• Sanierungsnachweise (Handwerkerrechnungen mit detaillierten Leistungsbeschreibungen)

• Nachweis des Baurechts (bei Bauplätzen)

Energieausweis

• Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Jahreswirtschaftspläne, Wohngeldabrechnungen, Protokolle aus der Eigentümerversammlung sowie Rechnungen über Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (über Hausverwaltung erhältlich)

• Informationen zur Immobilie (für das Exposé): Lage, Geschichte des Hauses, besondere Merkmale und Charme des Objekts sowie laufende Betriebskosten.

Wer braucht einen Energieausweis?

Seit 2009 gilt: Jeder Verkäufer, egal welches Objekt er veräußert oder ob er es vermietet oder nicht, benötigt einen Energieausweis – außer Eigennutzer ohne Verkaufs-, Vermietungs- oder Verpachtungsabsichten sowie Denkmal-Eigentümer, die nur bei umfangreichen Änderungen oder Sanierungen dazu verpflichtet sind. Seit April 2014 müssen alle anderen Eigentümer in der Immobilienanzeige die wichtigsten Angaben zum Energieverbrauch angeben, außer sie möchten ein bislang selbstgenutztes Objekt veräußern, dann muss der Energieausweis lediglich bei der Besichtigung ausgelegt werden, um den höheren Inseratspreis zu umgehen.

• Alte Energieausweise behalten ihre Gültigkeit, müssen jedoch spätestens nach zehn Jahren erneuert werden.

• Wer noch keinen Energieausweis hat, sollte schnellstmöglich einen beantragen.