Geheimnisse der Eigentumswohnung: Wann Sie die anderen Eigentümer um Erlaubnis bitten müssen!

Diese 4 Umbauprojekte in Ihrer Eigentumswohnung sollten Sie kennen!

In Ihrer Eigentumswohnung können Sie aus- und umbautechnisch nicht einfach schalten und walten, wie Sie möchten. Doch wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wann Sie die Zustimmung der anderen Eigentümer benötigen.

  1. Vergrößern Sie Ihr Zuhause – aber Vorsicht mit tragenden Wänden!

Träumen Sie davon, eine Wand in Ihrer Wohnung zu entfernen, um ein Zimmer zu vergrößern? Das kann ein tolles Projekt sein, solange es sich nicht um eine tragende Wand handelt. Wenn es keine tragende Wand ist, gehört sie zu Ihrem Sondereigentum und Sie können sie problemlos entfernen. Aber Achtung! Bei tragenden Wänden, die dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind, benötigen Sie die Zustimmung der anderen Eigentümer. Hierbei spielt es eine Rolle, ob die Veränderungen wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz darstellen oder Gefahren für die Stabilität und Brandsicherheit bestehen.

  1. Der Dachbodenausbau – ein heikles Thema!

Der Ausbau des Dachbodens kann zu Konflikten unter den Eigentümern führen. Auch wenn Ihnen ein Sondernutzungsrecht am Dachboden eingeräumt wurde, gehört dieser immer noch zum gemeinschaftlichen Eigentum. Jede bauliche Maßnahme erfordert daher die Zustimmung aller Eigentümer, unabhängig von einer erteilten Baugenehmigung.

  1. Ein Kamin in Ihrer Wohnung? Nicht so einfach!

Der Einbau eines Kamins kann für Streitigkeiten sorgen. Neben dem Kamin selbst stellt vor allem der erforderliche Schornstein eine Herausforderung dar. Wenn der Schornstein von außen sichtbar ist, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die die Zustimmung aller Eigentümer erfordert. Selbst wenn der Schornstein bereits vorhanden ist, müssen Sie die anderen Eigentümer um ihre Zustimmung bitten.

  1. Entlüftung ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer?

Wenn Sie eine Entlüftung für Küche, Bad oder Toilette einbauen möchten und dabei eine Mauer durchbrechen müssen, betrifft dies das gemeinschaftliche Eigentum. Doch es gibt eine Möglichkeit, ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer auszukommen. Platzieren Sie die Öffnung der Entlüftung praktisch von außen unsichtbar im unteren Bereich der Außenwand.

Fazit: Umbauen und Ausbauen in der Eigentumswohnung ist möglich, aber nicht uneingeschränkt. Prüfen Sie immer, ob Gemeinschaftseigentum betroffen ist und die anderen Eigentümer benachteiligt werden. Wenn ja, holen Sie sich die erforderliche Zustimmung ein und machen Sie Ihr Zuhause zu Ihrem Traumdomizil!